Trotz des möglicherweise gegebenen Fehlverhaltens des Beschwerdeführers ist eine Mitverantwortung seitens der bei der C._____ AG zum Unfallszeitpunkt für Sicherheitsbelange verantwortlichen Personen nicht ausgeschlossen. Der Beschuldigte war als Fertigungsleiter bei der C._____ AG mutmasslich für Sicherheitsbelange verantwortlich. Da der Beschuldigte geltend macht, nicht für den Beschwerdeführer und seine Schulung verantwortlich gewesen zu sein, wird die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten zudem die Verantwortlichkeit im Betrieb genauer zu beleuchten haben.