Mangels gefahrenbezogener Instruktion fehlt es folglich auch am Bewusstsein für die entsprechenden Gefahren, womit nicht ohne Weiteres angenommen werden kann, der Erfolg wäre auch trotz Vornahme der gebotenen Handlung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit eingetreten. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten geht demnach zu Unrecht von einem groben, den adäquaten Kausalzusammenhang unterbrechenden Selbstverschulden aus. Trotz des möglicherweise gegebenen Fehlverhaltens des Beschwerdeführers ist eine Mitverantwortung seitens der bei der C.___