__ AG als Sofortmassnahme vor der Wiederinbetriebnahme der Drehmaschine die Instruktion sämtlicher Bediener "über die abgegebenen Sicherheitsregeln zu konventionellen Drehmaschinen" sowie die Dokumentation der Instruktion vereinbarte (act. 220), was wiederum den Schluss nahelegt, dass die Instruktion der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt nicht genügend war. Zudem wurde vereinbart, neue Mitarbeitende arbeitsmittelspezifisch mit den abgegebenen Sicherheitsregeln für Metall zu instruieren, der Fokus liege dabei auf den vorherrschenden Gefahren und dem sicheren Verhalten dagegen (act. 220), was ebenfalls darauf schliessen lässt, dass bis zu diesem Zeitpunkt neue Mitarbeiter nicht