Gemäss Feststellungen der Situation nach dem Unfall durch die SUVA (Unfallrapport vom 21. Juli 2022; act. 228 ff.) sei die Schutzbrille des Beschwerdeführers auf dem Boden gelegen, die Maschine noch im Zustand "Ein" gewesen und der Reitstock ganz nach hinten gefahren. Es hätten ca. 50 cm zum rechten Rohrende gefehlt. Der Reitstock sei nicht fixiert gewesen (act. 230). Aufgrund der angetroffenen Situation erscheint naheliegend, dass der Beschwerdeführer die Maschine laufen liess, ohne das Tauchrohr mittels Reitstocks eingeklemmt zu haben. Andernfalls wäre der Reitstock nicht ganz - 11 -