4.2.2. Gemäss Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 10. August 2022 sei die Drehbank nach dem Unfall nicht verändert worden und habe sich somit im Zustand befunden, wie auf den Bildern der beiliegenden Fotomappe ersichtlich sei. Die Drehbank sei vor Ort nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt durch Polizeiabsperrband abgesperrt und den anwesenden Mitarbeitern mitgeteilt worden, dass die Drehbank bis auf Widerruf nicht benutzt oder angefasst werden dürfe (act. 135 f.). Gemäss Feststellungen der Situation nach dem Unfall durch die SUVA (Unfallrapport vom 21. Juli 2022;