3.4. Der Beschuldigte macht mit Beschwerdeantwort im Wesentlichen geltend, der Beschwerdeführer sei ihm nicht direkt unterstellt gewesen und sei nicht von ihm eingeführt worden. Es sei bestritten, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt habe. Gemäss Schreiben der SUVA habe am 21. Juli 2022 eine Schadensabklärung an der Drehmaschine durch die SUVA stattgefunden und es sei festgestellt worden, dass die Maschine zuverlässig laufe. Es seien zudem keine Mängel festgestellt worden. Gemäss Schreiben der D._____ AG seien die -8-