Falsch sei insbesondere der Hinweis, wonach die SUVA die Maschine bereits einen Tag nach dem Unfall wieder freigegeben haben solle. Die SUVA habe den Beschuldigten vielmehr angehalten, vor der Wiederinbetriebnahme der Maschine alle Mitarbeiter über die abgegebenen Sicherheitsregeln zu konventionellen Drehmaschinen zu instruieren und die Maschine auf deren Funktionalität hin zu prüfen. Beide Massnahmen seien zu dokumentieren. Gemäss Rückmeldung des Beschuldigten habe die Funktionsprüfung der Drehbank am 6. September 2022 und die Instruktion am 8. September 2022 stattgefunden.