Gemäss Aussagen des Beschuldigten sei der Beschwerdeführer an der Drehbank instruiert und angewiesen worden. Der Beschwerdeführer habe selbst ausgeführt, dass er eigentlich immer an Drehbänken arbeite und er die Drehbank gut verstehe. Ihm sei daher auch bewusst gewesen, dass die Werkstücke bei der Bearbeitung mit der Drehbank jeweils mit einem Reitstock zu sichern seien. Der Beschwerdeführer habe anlässlich der Einvernahme vom 9. August 2022 auch ausgeführt, er lasse den Reitstock bis zum Abschluss der Arbeiten jeweils angezogen.