Auch nach dem Austritt aus der Rehaklinik Bellikon zeigten sich beim Beschwerdeführer eine Akzentuierung von entwicklungsbedingt vorbestehenden kognitiven Schwächen (Sprachentwicklungsstörung mit Legasthenie und Dyskalkulie, Lernbehinderung nicht ausgeschlossen) mit Folgen für seine Arbeitsfähigkeit (für die meisten beruflichen Anforderungen deutlich eingeschränkte Funktionsfähigkeit, stark verlangsamtes Arbeitstempo, verminderte Fehlerkontrolle sowie verminderte Konzentrationsleistung/Flexibilität; Notwendigkeit von Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung).