Beschuldigter C._____, […] […] verteidigt durch Rechtsanwalt Thierry Wunderlin, […] Gegenstand Entscheid der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 14. April 2025 über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung der Zeugin A._____ (Art. 174 Abs. 2 StPO) in der Strafsache gegen C._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: