Der Beschuldigte pries seine neue Softwarelösung auf der zwischenzeitlich wieder vom Netz genommenen Internetseite der D._____ GmbH an (vgl. dazu Protokoll Einvernahme, Frage 39; vgl. aber auch [...]; zuletzt besucht am 7. August 2025). Der Beschuldigte ist mit diesem Produkt seinen eigenen Aussagen zufolge in der gleichen Nische wie die Beschwerdeführerin tätig und konkurrenziere sie insofern (Protokoll Einvernahme, Frage 63). Er führte anlässlich seiner Einvernahme aus, er betreibe die Firma D._____ GmbH, da er Einkommen benötige (Protokoll Einvernahme, Frage 65).