Er habe jedoch noch nichts verkauft und somit sei der Schaden gleich null (Protokoll Einvernahme, Frage 63). Er sei noch im Besitz des Quellcodes verschiedener Produkte der Beschwerdeführerin, diese seien jedoch auf einem alten Computer in seinem Keller (Protokoll Einvernahme, Frage 44 ff.). Auf die Frage, ob er das Produkt der Beschwerdeführerin als Vorlage genommen habe, führte der Beschuldigte aus, die Aufgabenstellung sei für beide Produkte die gleiche gewesen. Von der Funktionalität her und vom Produkt sei es das gleiche. Alle Produkte von der Vergangenheit habe er als Vorlage genommen (Protokoll Einvernahme, Frage 83).