4.4. Gemäss Aussagen des Beschuldigten entwickelte er nach dem Verkauf der Aktienanteile an der Beschwerdeführerin und der späteren Kündigung des Beratungsmandats ein neues Computerprogramm für die D._____ GmbH, deren Geschäftsführer er ist und deren einzige Gesellschafterin seine Ehefrau ist (vgl. auch Handelsregistereintrag der D._____ GmbH; Protokoll Einvernahme vom 15. Januar 2025 [fortan: Protokoll Einvernahme], Frage 31). Mit der D._____ GmbH sei der Beschuldigte in der gleichen Nische wie die Beschwerdeführerin tätig und konkurrenziere sie insofern. Er habe jedoch noch nichts verkauft und somit sei der Schaden gleich null (Protokoll Einvernahme, Frage 63).