4.3. Der Beschuldigte entwickelte unbestrittenermassen diverse Computerprogramme bzw. Quellcodes für die von ihm gegründete Beschwerdeführerin. Mit Aktienkaufvertrag vom 9. Februar 2022 verkaufte der Beschuldigte sämtliche von ihm gehaltenen Aktien der Beschwerdeführerin an die C._____ AG und verpflichtete sich u.a., aus dem Verwaltungsrat zurückzutreten. In diesem Kaufvertrag wurde zudem vereinbart: "Die Gesellschaft entwickelte Softwarelösungen für E-Banking und Cash-Management. Das entsprechende Know-How sowie der Quellcode stehen im Eigentum der Gesellschaft. Der Verkäufer verzichtet mit dem Verkauf der Aktien auf sämtliche Ansprüche an der Software sowie deren Weiterentwicklung.