Im Lauf des Strafverfahrens habe der Beschuldigte die Verwendung des Domainnamens "aaa" aufgegeben und sodann auch die Website "bbb" deaktiviert. Die Einstellung des Strafverfahrens dürfte den Beschuldigten indessen motivieren, sein Handeln wieder aufzunehmen und entweder sein Produkt erneut dem Publikum anzubieten oder den Code einem Dritten zu verkaufen. Dies zumindest sei zu vermuten angesichts der Nachricht des Beschuldigten an die Beschwerdeführerin, es stehe ihm nun infolge des Entscheids der Kantonalen Staatsanwaltschaft frei, sein Produkt richtig kommerziell zu verwerten. -6-