3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen die ihr am 3. April 2025 zugestellte Einstellungsverfügung vom 25. März 2025 mit Eingabe vom 14. April 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Die Einstellungsverfügung im Verfahren KSTA ST.2023.366 vom 25. März 2055 sei aufzuheben und die Sache zur weiteren Untersuchung an die Kantonale Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates."