Zu diesem Zweck habe der Beschuldigte auch die von der Beschwerdeführerin entwickelte, urheberrechtlich geschützte Software bzw. deren Quellcode (engl. source code) unberechtigterweise kopiert und an sich genommen. Der Beschuldigte konkurrenziere nun die Beschwerdeführerin unter Verwendung dieser urheberrechtlich geschützten Software, die er öffentlich angeboten habe, wodurch er die Urheberrechte der Beschwerdeführerin in strafbarer Weise verletze. Darüber hinaus begehe er in strafbarer Weise unlauteren Wettbewerb.