Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten – soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch relevant – vor, den auf die Beschwerdeführerin registrierten Domainnamen "aaa" ohne Zustimmung und ohne adäquate Gegenleistung auf die von ihm kontrollierte Gesellschaft D._____ GmbH übertragen zu haben in der damals schon bestehenden Absicht, die Beschwerdeführerin unter Verwendung ihres Domainnamens und damit in unlauterer Art und Weise zu konkurrenzieren. Zu diesem Zweck habe der Beschuldigte auch die von der Beschwerdeführerin entwickelte, urheberrechtlich geschützte Software bzw. deren Quellcode (engl. source code) unberechtigterweise kopiert und an sich genommen.