Die Beschwerdeführerin ist eine Herstellerin von internationalen multibankfähigen Software-Lösungen für E-Banking und Cash-Management und wurde vom Beschuldigten am tt.mm.jjjj gegründet. Der Beschuldigte war bis am tt.mm.2022 Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin und hielt bis zu diesem Zeitpunkt 95 % der Aktien. Mit Kaufvertrag vom 9. Februar 2022 verkaufte der Beschuldigte sämtliche von ihm gehaltenen Aktien der Beschwerdeführerin an die C._____ AG.