viele Polizisten und Richter sind von einem anderen Planeten.", Frage 14) oder ob er Beweisergänzungen beantragen wolle ("Nur wegen der Polizei eines anderen Planeten, sonst nichts.", Frage 17), reagierte der Beschwerdeführer in einer derart abnormen Weise, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau seine psychische Verfassung und seine offensichtlichen Wahnvorstellungen nicht hätte ignorieren dürfen. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau durfte sie unter diesen Umständen auch nicht allein auf den im Austrittsbericht beschriebenen, stabilisierten Psychostatus des Beschwerdeführers beim Austritt abstellen.