Der Beschwerdeführer habe ausserdem von Stimmen berichtet, die er höre und die auch seine Gedanken wissen, lesen und ändern könnten (Austrittsbericht, S. 2 f.). Unter "Psychostatus bei Eintritt" wurde unter anderem festgehalten, es zeigten sich beim Beschwerdeführer Hinweise für wahnhaftes Erleben im Sinne eines Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahns, Stimmenhörens in Form von imperativen, abwertenden -8-