3.2. Mit Eingabe vom 14. April 2025 (Postaufgabe) reichte der Beschwerdeführer eine Ergänzung zu seiner Beschwerde vom 8. April 2025 ein. 3.3. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau forderte den Verteidiger des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 22. April 2025 auf, innert 10 Tagen anzugeben und zu belegen, dass er gestützt auf den Zweck der B._____ befugt sei, den Beschwerdeführer im gerichtlichen Beschwerdeverfahren zu vertreten. 3.4. Mit Eingabe vom 2. Mai 2025 nahm der Verteidiger des Beschwerdeführers zu seiner Befugnis, den Beschwerdeführer im gerichtlichen Beschwerdeverfahren zu vertreten, Stellung.