3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 8. April 2025 gegen die ihm am 1. April 2025 zugestellte Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 28. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit dem Antrag, diese sei aufzuheben und die Sache an das Bezirksgericht Baden zwecks Durchführung des gerichtlichen Verfahrens zu überweisen. Er stellte überdies den prozessualen Antrag, es sei ihm die notwendige amtliche Verteidigung zu bewilligen und Rechtsanwalt Urs Wüthrich als notwendiger amtlicher Verteidiger einzusetzen. -3-