Die Zusammenarbeit sei von massiven Differenzen und strukturellen Mängeln geprägt gewesen, was er dem zuständigen Familiengericht mehrfach mitgeteilt habe. Der Beschuldigte habe trotz mehrfacher Aufforderung und im Wissen darum, dass das Fahrzeug ein für ihn "lebenswichtiges" Fortbewegungsmittel gewesen sei, die Rechnung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau nicht bezahlt, weshalb ihm der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder entzogen worden seien. Die Zusatzkosten seien ihm persönlich angelastet worden.