Bei einer Untätigkeit von knapp zwei Jahren kann gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht erwartet werden, dass der Beschwerdeführer seine Erreichbarkeit sicherstellte und auch kürzere Ortsabwesenheiten der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten meldete. Dem Beschwerdeführer kann daher die fingierte Zustellung nicht entgegengehalten werden.