dauernde Abwesenheiten der Behörde meldet. Hingegen könne ihr eine Abwesenheit von wenigen Wochen nicht mehr entgegengehalten werden. Die Regeln über die Zustellfiktion sind in diesem Sinne vernünftig zu handhaben (Urteil des Bundesgerichts 6B_110/2016 vom 27. Juli 2016 E. 1.2 mit Hinweisen, nicht publ. in BGE 142 IV 286; Urteil des Bundesgerichts 6B_674/2019 vom 19. September 2019 E. 1.4.3 betreffend die Zustellung eines Strafbefehls).