VOSTRA vorgenommen worden. Abklärungen bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hätten sodann ergeben, dass der Beschwerdeführer in Spanien und in den Niederlanden mit dem Geburtsdatum 7. Januar 2000 verzeichnet sei. Ausser seinen persönlichen Angaben bei der Einreise in die Schweiz lägen somit keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschwerdeführer minderjährig sei.