2.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg begründete die Verfügung vom 21. März 2025 damit, bei seiner Einreise in die Schweiz (ohne Papiere) habe der Beschwerdeführer als Geburtsdatum den 1. Januar 2007 (recte: 7. Januar 2007) angegeben. Dieses Datum sei auch im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erfasst worden. Allerdings habe sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Beschwerdeführer vorgängig bereits in mehreren europäischen Staaten aktenkundig geworden, mit dem "Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem AFIS" erfasst und als volljährig identifiziert worden sei.