Da die Frage seines Alters umstritten sei, müsse ein Gutachten zur Altersschätzung erstellt werden. Sollte sich herausstellen, dass er zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sei, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren und insbesondere die Verhältnismässigkeit der derzeit bestehenden Untersuchungshaft. -4-