Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 6. März 2025 in der Strafsache gegen unbekannte Täterschaft -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 28. Februar 2025 reichte A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Drohung ein, stellte Strafantrag und konstituierte sich als Privatklägerin.