3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Verteidigerin der Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr. 801.65 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. Zustellung an: […] - 12 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)