Betrachtet man das Schreiben der Beschuldigten allerdings unter den gegebenen Umständen, so zeigt sich, dass die Beschuldigte den Beschwerdeführer darin keiner konkreten strafbaren Handlung bezichtigt. Das Schreiben trägt den Titel "Strafverfahren gegen A._____" und es geht darin offensichtlich um die vom Beschwerdeführer gewünschte Desinteresse-Er- klärung im gegen ihn geführten Strafverfahren sowie sein Auftreten gegenüber der Beschuldigten in diesem Zusammenhang. Die Beschuldigte bezeichnet das Verhalten als inakzeptabel und macht deutlich, dass sie keine Desinteresse-Erklärung abgeben wird (mit Fettschrift hervorgehoben).