2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei anzuweisen, eine Untersuchung gegen Frau B._____, geb. tt.mm.jjjj, zu eröffnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." -3- 3.2. Der Beschwerdeführer leistete die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 13. Januar 2025 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 20. Januar 2025. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 24. Januar 2025 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.