Wegen Kindesbelangen läuft ein zivilrechtliches Verfahren zwischen den beiden Parteien und gegen A._____ ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt. A._____ machte in seiner Strafanzeige geltend, die Beschuldigte habe, vertreten durch ihre Rechtsanwältin, seinem Anwalt am 28. März 2024 (Erhalt am 2. April 2024) ein Schreiben gesandt, wonach sie bei den Kindesübergaben schon verschiedentlich von ihm "angegangen und bedroht wurde, dass sie bezüglich des laufenden Strafverfahrens eine Desinteresse-Erklärung abgeben soll". Das genannte Schreiben habe die Rechtsanwältin der Beschuldigten auch an die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg gesandt. Die Beschuldigte habe ihn gegenüber einer