1. Am 1. Juli 2024 reichte A._____ bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg Strafanzeige gegen B._____, seine ehemalige Partnerin und Mutter des gemeinsamen Sohnes (fortan: Beschuldigte), wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung und evtl. Drohung ein. Er stellte Strafantrag und konstituierte sich anlässlich seiner Einvernahme vom 25. September 2024 als Straf- und Zivilkläger.