Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat zudem betreffend die erwähnten Delikte im zugrundeliegenden Strafverfahren (ST.2024.12659) inzwischen Anklage gegen den Beschwerdeführer erhoben (Anklageschrift ohne Teilnahme an der Verhandlung vom 26. März 2025). Während der Beschwerdeführer die Vorwürfe in seinen polizeilichen -5-