3.7. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden wies zudem darauf hin, dass es sich um einen mehrjährigen und auch aktenmässig mit 22 Bundesordnern umfangreichen Fall handle. Weil die Beschwerdeführerin von Beginn weg von Rechtsanwalt C._____ amtlich verteidigt worden sei, dürfte dieser über bessere Aktenkenntnisse als der freigewählte Verteidiger verfügen. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung würde daher zu Mehrkosten wegen umfangreichen Aktenstudiums führen (E. 11.5).