3.5. Die Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren freigewählten Verteidiger, stellte am 28. Januar 2025 ein Gesuch um sofortige Haftentlassung, verbunden mit dem Antrag, sie sei – entgegen den Ausführungen des Amtes für Justizvollzug vom 16. Oktober 2024 – während der Dauer des Verfahrens und bei einer allfälligen Abweisung ihres Gesuchs im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Q._____ zu belassen (Beschwerdebeilage 2; act. 3.1.1.10 1 ff.).