0023 f.], wonach sie nichts gemacht habe, über ein Jahr wegen nichts eingesperrt sei, keine Lust habe, wegen nichts hier zu sitzen, in ihrem ganzen Leben noch nie etwas Illegales gemacht habe, den "Frauen" immer geholfen und [sogar zuviel] für sie geschaut habe; vgl. auch ihre [undatierte] selbstverfasste Strafanzeige gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin wegen "falscher Anschuldigung /Verdacht" [act. 3.1.1.10 13] sowie die hierzu ergangene Nichtanhandnahme- -8- verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Februar 2025 [Gerichtsakten]).