2.2.2. Bezirksrichterin B._____ führte in ihrer Stellungnahme vom 24. März 2025 aus, sie sehe keinen Anlass, in den Ausstand zu treten. Sie selbst sei seit 28 Jahren nicht mehr im Y._____ engagiert und habe auch keinen persönlichen Kontakt mehr zu C._____. Zum damaligen Zeitpunkt sei C._____ noch ein Kind und lediglich Teil einer Gruppe von Y._____-Mädchen gewesen. Es habe zu keinem Zeitpunkt eine besonders nahe Beziehung bestanden. Als Stiftungsrätin der J._____ habe sie weder einen Einfluss auf Personalentscheide noch Kontakt zum Personal auf dieser Stufe. Dass C._____ bei der J._____ arbeite, habe sie zufällig über LinkedIn erfahren. -4-