Am 19./22. November 2021 wurde die Retention der 14 Fahrzeuge und Anhänger vollzogen (vgl. act. 7.1.10 15). H._____ vom Regionalen Betreibungsamt Oberentfelden war vor Ort und hat mit C._____ alle Fahrzeugausweise kopiert (act. 6.1.2 12, Frage 51 und act. 6.1.2 19, Frage 92). Anschliessend hat C._____ den Beschuldigten über den Retentionsbericht informiert (act. 6.1.2 19, Frage 93). Anlässlich der Einvernahme vom 18. März 2024 hat C._____ auf Nachfrage hin bestätigt, gegenüber dem Beschuldigten den Retentionsbericht explizit erwähnt zu haben (act. 6.1.2 19, Frage 94). C._____ scheint den Begriff "Retentionsverzeichnis" zwar zunächst nicht verstanden zu haben (vgl. act.