Am 10. März 2025 habe sie mit fünfseitigem Schreiben Anträge und Einwendungen gegen die angekündete Einstellungsverfügung versandt. Am gleichen 10. März 2025 habe die Kantonale Staatsanwaltschaft die Einstellungsverfügung an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau versandt, welche diese am 11. März 2025 genehmigt habe. Die Kantonale Staatsanwaltschaft habe damit die Einstellungsverfügung erlassen, ohne die selbst gesetzte Frist zu beachten (Beschwerde S. 3 f.). -8-