1. 1.1. Die Beschwerde vom 25. März 2025 richtet sich gegen die Einstellungsverfügung vom 10. März 2025 wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte. Mit Beschwerdeergänzung vom 14. April 2025 will die Beschwerdeführerin den angefochtenen Gegenstand auf die Nichtanhandnahmeverfügung vom 26. März 2025 (wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, betrügerischen Konkurses oder Pfändungsbetrugs durch den Schuldner sowie Bevorzugung eines Gläubigers; vgl. Beilage zur Eingabe der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 2. April 2025; zugestellt an die Beschwerdeführerin am 4. April 2025) ausweiten.