3. Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, ihre bereits erfolgten Abklärungen betreffend Vermögenssteuer mittels geeigneten Untersuchungsmassnahmen betreffend Einkommenssteuer in den Jahren 2020 bis 2023 zu ergänzen und gestützt auf die Erkenntnisse daraus zumindest eine Meldung an das zuständige Steueramt zu veranlassen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates Aargau."