Die Einstellungsverfügung wurde am 11. März 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Gegen die ihr am 17. März 2025 zugestellte Einstellungsverfügung erhob die A._____ AG mit Eingabe vom 25. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Begehren: " 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. März 2025 sei aufzuheben.