1.8. Mit Parteimitteilung vom 25. Februar 2025 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft den Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht. Innert 10 Tagen seit Zustellung habe die A._____ AG allfällige Beweisanträge und Stellungnahmen einzureichen. 1.9. Mit Eingabe vom 10. März 2025 nahm die A._____ AG Stellung zur in Aussicht gestellten Einstellungsverfügung. -4- 2. Am 10. März 2025 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169 StGB) gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO ein.