1.3. Am 12. Juni 2023 erstattete das Regionale Betreibungsamt Oberentfelden Strafanzeige gegen die E._____ GmbH (in Liquidation) wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte gemäss Art. 169 StGB (Verstrickungsbruch). 1.4. Am 17. August 2023 erstattete das Konkursamt Aargau bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen C._____ wegen des Verdachts, er sei als Gesellschafter der G._____ AG (in Liquidation) seinen Pflichten als Organ der Gesellschaft in strafbarer Weise nicht nachgekommen. 1.5. Mit Eingabe vom 17. August 2023 beantragte die A._____ AG (erneut) die strafrechtliche Beschlagnahme der Fahrzeuge gemäss Retentionsverzeichnis.