Wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seines anderslautenden Standpunkts ausführte, dass ihm Brandstiftungen, Zugsentgleisungen und ein geplanter Anschlag auf eine Starkstromleitung vorgeworfen würden, aber verschwiegen werde, wie die Taten "genau" ausgesehen haben sollen (Beschwerde S. 32), dass die Brandstiftungen keine Brandstiftungen im eigentlichen Sinne gewesen seien, weil bloss etwas "verkokelt" worden sei (Beschwerde S. 29 und 33), und dass auch die angeblich durch Anbringen eines Hemmschuhs versuchte Zugsentgleisung nicht so gravierend gewesen sei (Beschwerde S. 30 und S. 33), handelt es sich dabei lediglich um