3.2. Der Beschwerdeführer äusserte sich in seinem Haftentlassungsgesuch vom 25. Februar 2025 unter Ziff. III/2 zu den "Haftgründen". Unter Bezugnahme auf ein von B._____ (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie; spez. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie; zertifizierter Medizinischer Gutachter SIM), […], am 7. November 2024 erstattetes Gutachten (Beschwerdebeilage 18) führte er aus, dass die Annahme einer untragbar hohen Fortsetzungsgefahr nicht nachvollziehbar sei. Unter Ziff. III/3 - 5 legte er wiederum unter Bezugnahme auf das Gutachten vom 7. November 2024 dar, warum der Fortsetzungsgefahr mit Ersatzmassnahmen hinreichend Rechnung getragen werden könne. Unter Ziff.