Mit Verfügung vom 5. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (zweitmalig) die Untersuchungshaft bis zum 6. Februar 2025. Mit Verfügung vom 3. Dezember 2024 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein (drittes) Haftentlassungsgesuch ab. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts schützte diese Verfügung mit Entscheid SBK.2024.352 vom 9. Januar 2025. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen mit Urteil 7B_79/2025 vom 18. Februar 2025 ab, soweit es darauf eintrat.